1. Qualitätssicherung
Die BSL Baustofflabor AG (kurz BSL) ist nach EN ISO/IEC 17025:2017 unter der Nummer STS 0030 als unparteiliche Prüfstelle akkreditiert. Die Erstakkreditierung fand am 8. September 1993 statt. Die letzte Reakkreditierung erfolgte am 8. September 2018 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS.
Nach der Erstzertifizierung vom 30. März 1995 erfolgte die letzte Neuzertifizierung nach prozessorientiertem Qualitätsmanagement gemäss SN EN ISO 9001:2015 am 14. April 2022. Am 28. Juni 2005 erlangte BSL die Umweltzertifizierung gemäss SN EN ISO 14001:2015, welche am 14. April 2022 erneuert wurde.
2. Dienstleistung für die Kundschaft
Als Überblick über die Leistungen steht der Kundschaft das aktuelle Dienstleistungsverzeichnis zur Verfügung. Der Geltungsbereich der Akkreditierung ist in der aktuellen STS-Liste ersichtlich. Auf Verlangen kann die Kundschaft während der Prüfung seiner Probe(n) anwesend sein, um sich ein Bild von der Qualität und Kompetenz von BSL zu machen (unter Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber anderer Kundschaft). Der Kundschaft werden Probe(n), oder Teile / Reste davon, auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die Kundschaft wird von BSL bei Auftreten von Verzögerungen oder grösseren Abweichungen informiert. BSL nimmt zwecks Verbesserung jegliche Rückmeldung der Kundschaft zur Kenntnis.
3. Probenahme / Probeannahme
Die Verantwortung von BSL beginnt bereits mit der Probenahme, sofern diese durch eigenes Personal durchgeführt wird. Werden Proben durch den Kunden oder durch Dritte entnommen, so beginnt die Verantwortung erst mit der persönlichen Annahme der Proben durch das Personal von BSL.
4. Prüfungen / Arbeitsanleitungen / Unteraufträge
Die Durchführung der einzelnen Prüfungen erfolgt aufgrund detaillierter Arbeitsanleitungen. Diese beinhalten auch die Vorbereitung und Lagerung von Prüfgegenständen. Für jedes Prüfgerät ist eine Geräteanleitung vorhanden, in der die Handhabung, Wartung und Kalibrierung geregelt ist.
Auf Wunsch kann die Kundschaft die für ihren Auftrag relevanten Arbeitsanleitungen im BSL einsehen. Bei den Prüfresultaten handelt es sich um gemessene oder aus Messwerten berechnete Werte, welche die Messunsicherheit nicht berücksichtigen. Auf Anfrage werden der Kundschaft Angaben zur Messunsicherheit der entsprechenden Prüfverfahren gemacht. Die Vergabe von Prüfungen an Unterauftragnehmer von BSL erfolgt mit Zustimmung der Kundschaft. BSL übernimmt die Verantwortung für die Tätigkeiten des Unterauftragnehmers, ausser wenn dieser von der Kundschaft selber bestimmt wurde.
5. Untersuchungsberichte und Prüfatteste
Die Untersuchungsberichte und Prüfatteste werden entsprechend der EN ISO/IEC 17025:2017 resp. den einschlägigen Prüfnormen verfasst. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die untersuchten Proben. Die gültige Version eines Prüfattests ist immer die visierte Papierversion. Elektronisch versendete Prüfatteste (E-Mail) sind auch ohne Unterschrift gültig. Im Streitfall gilt das unterzeichnete Laborexemplar in Papierform.
6. Beurteilung / Beratung
Beurteilungen sind Interpretationen von Prüfergebnissen oder Folgerungen aus Prüfresultaten. Unter Beratungen verstehen wir Empfehlungen oder Sanierungsvorschläge. Beurteilungen oder Beratungen sind in der Regel nicht Bestandteil des Untersuchungsberichtes. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird eine Beurteilung oder Beratung anhand der Untersuchungsergebnisse erstellt. Beurteilungen oder Beratungen liegen ausserhalb des akkreditierten Geltungsbereichs vom BSL.
7. Vertraulichkeit
BSL behandelt alle erarbeiteten Resultate als vertraulich. Ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden keine Resultate, Berichte oder Auskünfte über Prüfergebnisse an Dritte abgegeben. Falls vertrauliche Daten von Gesetzes wegen an Dritte weitergegeben werden müssen, so informiert BSL die Kundschaft, sofern nicht gesetzlich verboten.
8. Archivierung
Arbeitsprotokolle, Untersuchungsberichte und Prüfatteste (auch elektronische Versionen) werden 10 Jahre aufbewahrt.
9. Urheberrecht
Ohne schriftliche Genehmigung von BSL dürfen Untersuchungsberichte und Prüfatteste nicht auszugsweise vervielfältigt werden.
10. Beanstandungen
Beanstandungen zu Prüfberichten oder Rechnungen sind innert 4 Wochen nach Ausgabedatum anzubringen. Sie wer-den durch BSL nach den Richtlinien des Qualitätshandbuchs behandelt. Eine Beschreibung des Prozesses zum Umgang mit Beschwerden wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
11. Entsorgung / Rückstellung von Proben
Ohne anderweitige Vereinbarung mit dem Kunden werden die Proben nach Abschluss der Prüfungen entsorgt.
Uetendorf, 21. März 2023